Ein Firmenwagen, der auch privat gefahren wird, kostet den Mitarbeiter steuerlich Geld: einen geldwerten Vorteil, der jeden Monat der Lohnabrechnung hinzugerechnet wird. Wer die 1-%-Regelung Elektroauto sucht, will eigentlich nur eine Frage beantwortet haben: 0,25 %, 0,5 % oder 1 % – und wovon genau? Die Antwort hängt am Anschaffungsdatum und am Listenpreis, seit Juli 2025 auch an einer neuen Millionenschwelle. Dazu kommen der Zuschlag für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit, die Alternative Fahrtenbuch und ab 2026 neue Regeln fürs Laden zu Hause. Dieser Artikel rechnet alle Sätze anhand konkreter Fahrzeuge durch.
- Rein elektrische Fahrzeuge, angeschafft ab Juli 2025, werden mit 0,25 % des Listenpreises bewertet – bis zu einer Preisschwelle von 100.000 €; darüber mit 0,5 %[1].
- Der ermäßigte Satz senkt auch den Pendelzuschlag: 0,03 % je Kilometer einfacher Entfernung werden vom gekürzten Ansatz berechnet.
- Statt jeder Pauschale kann ein Fahrtenbuch treten – lohnend bei geringer Privatkilometerzahl.
1-%-Regelung Elektroauto: die Sätze 2026 im Überblick
Die Grundmechanik ist altbewährt: Wird ein Dienstwagen auch privat genutzt und überwiegt die betriebliche Nutzung (mehr als 50 %), wird die Privatnutzung pauschal mit 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat angesetzt[2]. Der Listenpreis ist der inländische Preis bei Erstzulassung, Sonderausstattung und Umsatzsteuer eingerechnet – nicht der rabattierte Kaufpreis. Für die Berechnung wird er auf volle 100 € nach unten abgerundet (R 8.1 Abs. 9 LStR).
Für reine Elektrofahrzeuge (0 g CO₂) mit Anschaffung zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2030 greift eine Ermäßigung: Liegt der Listenpreis unter der Schwelle des Anschaffungszeitraums, wird er nur zu einem Viertel angesetzt – aufs Jahr gerechnet 3 % statt 12 %. Über der Schwelle zählt die Hälfte, also 0,5 % pro Monat[1]. Wichtig fürs Verständnis der Rechenbeispiele unten: Die Kürzung betrifft den Bewertungsansatz selbst – auch der Pendelzuschlag wird vom gekürzten Ansatz berechnet.
Warum der Listenpreis und nicht der tatsächlich gezahlte Preis? Weil die Bemessungsgrundlage bewusst unabhängig vom Einkaufserfolg sein soll: Rabatte, Tagespreise und Nachverhandlungen ändern den monatlichen Ansatz nicht – einzig der Bruttolistenpreis bei Erstzulassung zählt, inklusive der Sonderausstattung, mit der das Fahrzeug ausgeliefert wurde. Für Fuhrparks mit gemischten Anschaffungsdaten heißt das: Zwei baugleiche Fahrzeuge können unterschiedliche Sätze haben, weil sie in unterschiedlichen Zeiträumen zugelassen wurden. Eine Tabelle pro Fahrzeug – oder ein Rechner, der das Datum abfragt – gehört deshalb in jede Fuhrparkverwaltung.
Die Preisschwellen nach Anschaffungsdatum
Die Schwelle für den Viertelsatz ist dreimal angehoben worden – jeweils mit Wirkung für neue Anschaffungen. Bereits angeschaffte Fahrzeuge behalten den Satz ihres Anschaffungszeitraums, auch wenn die Schwelle später steigt.
| Anschaffung | Fahrzeug | Regel | Satz / Monat |
|---|---|---|---|
| bis 31.12.2023 | Elektro | Listenpreis bis 60.000 € | 0,25 % |
| 01.01.2024–30.06.2025 | Elektro | Listenpreis bis 70.000 € | 0,25 % |
| ab 01.07.2025 | Elektro | Listenpreis bis 100.000 € | 0,25 % |
| 01/2019–12/2030 | Elektro | Listenpreis über der Schwelle des Zeitraums | 0,5 % |
| 2022–2024 | Plug-in-Hybrid | Reichweite ≥ 60 km oder CO₂ ≤ 50 g/km | 0,5 % |
| 2025–2030 | Plug-in-Hybrid | Reichweite ≥ 80 km oder CO₂ ≤ 50 g/km | 0,5 % |
| alle Zeiträume | Verbrenner und übrige Hybride | keine Ermäßigung | 1 % |
Beim Plug-in-Hybrid genügt eines der beiden Kriterien: Entweder der CO₂-Wert liegt bei höchstens 50 g/km, oder die elektrische Reichweite erreicht die geforderten Kilometer. Ein 2025 angeschaffter Hybrid mit 79 km Reichweite und 60 g/km verfehlt beide Kriterien – und fällt auf den vollen Satz zurück.
Der Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit
Zur Monatspauschale kommt der Pendelzuschlag: pauschal 0,03 % des Ansatzes je Kilometer einfacher Entfernung und Monat, also bei 20 km Entfernung ein Zwanzigstel monatlich je gefahrenem Kilometer. Wer wenig pendelt oder unregelmäßig, kann stattdessen die Einzelbewertung wählen: 0,002 % je Kilometer und tatsächlicher Fahrt – zulässig nach dem BMF-Schreiben vom 3. März 2022[3]. Für die 1-%-Regelung Elektroauto heißt das konkret: Der Zuschlag läuft über denselben gekürzten Ansatz wie die Monatspauschale – der Ermäßigungszeitraum wirkt also doppelt.
Drei Beispiele: Verbrenner, Elektro, Plug-in-Hybrid
Am anschaulichsten wird die 1-%-Regelung mit konkreten Fahrzeugen. Alle drei Beispiele rechnen mit 20 km einfacher Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit und der Pauschalmethode für den Zuschlag:
| Fahrzeug | Ansatz / Monat | Pauschale | Pendelzuschlag | Gesamt / Monat |
|---|---|---|---|---|
| Verbrenner, 45.000 € Listenpreis | 1 % von 45.000 € | 450 € | 270 € | 720 € |
| Elektro, 50.000 € (Anschaffung 07/2025 oder später) | 0,25 % von 50.000 € | 125 € | 75 € | 200 € |
| Plug-in-Hybrid, 60.000 € (Anschaffung 2025, 85 km Reichweite) | 0,5 % von 60.000 € | 300 € | 180 € | 480 € |
Die Rechnung im Einzelnen: Beim Verbrenner läuft alles auf den vollen Listenpreis (1 % = 450 €; Zuschlag 0,03 % × 45.000 € × 20 km = 270 €). Beim Elektroauto wird der Ansatz geviertelt (12.500 €), die Monatspauschale beträgt 1 % davon = 125 €, der Zuschlag 0,03 % × 12.500 € × 20 km = 75 €. Der Plug-in-Hybrid erfüllt mit 85 km elektrischer Reichweite das Kriterium ab Anschaffung 2025, sein Ansatz wird halbiert (30.000 €) – 300 € plus 180 € Zuschlag. Aufs Jahr hochgerechnet (Zwölfmonatsbasis) ergeben sich 8.640 €, 2.400 € beziehungsweise 5.760 €.
Fahrtenbuch: die Alternative zur Pauschale
Wer die Pauschalen vermeiden will, kann ein Fahrtenbuch führen und den geldwerten Vorteil aus den tatsächlichen Kosten ableiten. Die Anforderungen sind streng: geschlossen oder elektronisch unveränderbar, laufend über das ganze Jahr geführt – ein am Jahresende rekonstruiertes Logbuch wird nicht anerkannt[3]. Geführt heißt geführt: Nachträge im Nachhinein, offene Tabellen ohne Veränderungssperre oder lose handschriftliche Listen erfüllen diese Anforderungen nicht. Ob sich der Aufwand lohnt, hängt an zwei Größen: geringe private Nutzung und niedrige Gesamtkosten sprechen fürs Fahrtenbuch; viel Privatkilometer und hohe Kosten meist für die Pauschale – beim Elektroauto mit Viertelansatz ist die Pauschale schwer zu schlagen.
Laden 2026: zu Hause und beim Arbeitgeber
Für das Laden eines Dienstwagens an der heimischen Steckdose galten bislang Monatspauschalen – die sind zum 31. Dezember 2025 entfallen. Seit dem 1. Januar 2026 regelt das BMF-Schreiben vom 11. November 2025 die Erstattung neu[4]: Der Arbeitgeber kann die tatsächlich nachgewiesenen Kosten steuerfrei übernehmen oder eine Pauschale je Kilowattstunde zahlen, die sich am durchschnittlichen Strompreis der amtlichen Statistik orientiert – in beiden Fällen ist ein separater Zähler Voraussetzung. Wie hoch der Kilowattstundenpreis im Einzelfall angesetzt wird, steht im Schreiben und ändert sich mit der Statistik.
Das Laden beim Arbeitgeber bleibt dagegen steuerfrei[5] – ein starker Anreiz, Firmenwagen über Nacht auf dem Betriebsgelände zu laden, wo Ladepunkte und Abrechnung zusammenfallen. Welche Ladeinfrastruktur auf Ihren Strecken verfügbar ist, zeigt die interaktive Karte von Greenway mit Ladepunkten und Kraftstoffpreisen in Europa.
Selbst rechnen: der Dienstwagenrechner
Die komplette 1-%-Regelung Elektroauto steckt in unserem Dienstwagenrechner: Listenpreis, Antrieb, Anschaffungsdatum und Entfernung eingeben – der Rechner bestimmt den Satz mit Begründung, zeigt Pauschale und Zuschlag getrennt und rechnet auf das Jahr hoch. Die Einzelbewertung lässt sich mit einem Klick umschalten. Wer einen ganzen Fuhrpark verwaltet, prüft damit jedes Fahrzeug einzeln, statt Schwellen und Daten von Hand abzugleichen. Und wenn der geldwerte Vorteil erst einmal steht, stellt sich die operative Frage dahinter: womit zahlen Sie Kraftstoff, Ladestrom und Maut? Ein Tankkarten Vergleich hilft bei der Antwort.
Häufige Fragen zur 1-%-Regelung beim Elektroauto
Wann gilt der Viertelsatz von 0,25 %?
Für rein elektrische Fahrzeuge (0 g CO₂), angeschafft zwischen Januar 2019 und Dezember 2030, deren maßgeblicher Listenpreis unter der Schwelle des Anschaffungszeitraums liegt: 60.000 € bis Ende 2023, 70.000 € für Januar 2024 bis Juni 2025, 100.000 € ab Juli 2025. Der Listenpreis wird dann nur zu einem Viertel angesetzt, was 0,25 % pro Monat entspricht.
Was passiert über der Preisschwelle?
Über der Schwelle wird der Listenpreis zur Hälfte angesetzt – der geldwerte Vorteil beträgt dann 0,5 % pro Monat statt 0,25 %. Ein 75.000-€-Elektroauto mit Anschaffung 2024 liegt etwa über der damals geltenden Schwelle von 70.000 € und wird mit 0,5 % bewertet, solange der Wagen im Bestand bleibt.
Welche Regeln gelten für Plug-in-Hybride ab 2025?
Ab Anschaffung im Jahr 2025 verlangt der halbe Ansatz mindestens 80 km elektrische Reichweite oder höchstens 50 g CO₂/km – vorher genügten 60 km. Wer keines der Kriterien erfüllt, zahlt den vollen Satz von 1 %. Ein 2025 angeschaffter Hybrid mit 79 km Reichweite und 60 g/km erreicht den halben Ansatz also nicht.
Fahrtenbuch oder Pauschale – was ist besser?
Das Fahrtenbuch lohnt sich bei geringer privater Nutzung und niedrigen Fahrzeugkosten; es muss geschlossen oder elektronisch unveränderbar sein und laufend über das Jahr geführt werden. Bei viel Privatkilometerleistung oder einem Elektroauto mit Viertelansatz ist die Pauschalbesteuerung meist die ruhigere Wahl.
Wie wird das Laden zu Hause ab 2026 erstattet?
Die Monatspauschalen sind zum 31. Dezember 2025 entfallen. Seit dem 1. Januar 2026 kann der Arbeitgeber die tatsächlich nachgewiesenen Ladekosten steuerfrei übernehmen oder eine Pauschale je Kilowattstunde auf Basis des amtlichen Durchschnittspreises zahlen – jeweils nur mit separatem Zähler. Das Laden beim Arbeitgeber bleibt steuerfrei.
Referenzen
- § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG (Viertelungs- und Hälftungsregelung für Elektro- und Hybridfahrzeuge), gesetze-im-internet.de. ↩
- § 8 Abs. 2 EStG (Bewertung der privaten Nutzung als geldwerter Vorteil), gesetze-im-internet.de. ↩
- BMF-Schreiben vom 3. März 2022 (Einzelbewertung der Fahrten Wohnung–Arbeit, Anforderungen an das Fahrtenbuch). ↩
- BMF-Schreiben vom 11. November 2025 (steuerfreie Erstattung der Ladekosten zu Hause ab 2026, Kilowattstunden-Pauschale). ↩
- § 3 Nr. 46 EStG (steuerfreies Laden am Arbeitsplatz), gesetze-im-internet.de. ↩
Mehr dazu: Womit Flotten Kraftstoff, Ladestrom und Maut bezahlen, vergleicht der Artikel Tankkarten Vergleich 2026: Anbieter, Kosten, Kriterien.